Mit der Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. haben die Ensembles die Möglichkeit Konzerte, bei welchen sie selbst der Veranstalter sind, über den GEMA-Vertrag des Deutschen Chorverbandes e.V. abrechnen zu lassen. Dadurch gewährt die GEMA für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Chorverbandes, allen Mitgliedsvereinen, Chören, Kreischorverbänden, Chorbezirken und Sänger- bzw. Instrumentalgruppen einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze nach den Tarifen der GEMA, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind.

Die Mitgliedsvereine des CVT bezahlen jährlich lediglich eine Pauschale in Höhe von 0,80 € pro Mitglied (siehe Beitragserläuterungen unter Mitglied werden)

 

Meldepflichten und –fristen

Jede Veranstaltung eines Chores/Vereins ist umgehend unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars inkl. Angabe der DCV-Mitgliedsnummer und vollständiger Musik- bzw. Programmfolge gegenüber dem Chorverband Thüringen e.V.  anzumelden, wird dort geprüft und an die GEMA-Direktion Berlin weitergeleitet.

Die Meldungen für Veranstaltungen erfolgen ab 2018 monatlich bis zum Ende des Folgemonats. Für Meldungen, die verspätet erfolgen, wird kein Gesamtvertragnachlas eingeräumt werden. Die GEMA behält sich auch vor, in diesen Fällen schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Rechnungen gehen in diesen Fällen direkt an den Chor/Gesangverein. In begründeten Einzelfällen können bei Vermittlung über den DCV-Mitlgiedsverband verspätete Meldungen akzeptiert werden.

 

GEMA-Formular

Hier finden Sie das seit 2020 aktuelle GEMA-Meldeformular.

Jeder Chor/Verein ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte und Chorveranstaltungen unter Angabe der Musik- bzw. Programmfolge verpflichtet, wenn er selbst als Veranstalter fungiert. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen.

Eine Meldepflicht gilt auch bei allen

  • Geselligen Veranstaltungen in Räumen bis 150 m² Größe
  • Weihnachtsfeiern
  • Theaterabenden
  • Umzugsmusik
  • Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
  • Freundschaftssingen
  • Wohltätigkeitssingen

deren Vergütung laut §4 des DCV-Gesamtvertrages mit den allgemeinen Musiknutzungen pauschal abgegolten ist.

Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach §7 des DCV-Gesamtvertrages berechtigt, „ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen. Dies gilt nicht, sofern die Anmeldung erstmals nicht erfolgt und sich der Veranstalter in Unkenntnis der Rechtslage befand“.

 

Musiknutzung im Internet - Sondertarif für Verbandsmitglieder

Dank der Beharrlichkeit des DCV konnte mit der GEMA neben dem allgemein gültigen Vertrag mit den Chorverbänden unter dem Dache des DCV nun auch wieder ein Nachlass für die Musiknutzung im Internet für die Mitgliedschöre verhandelt werden.

Frau Pietsch, Produktmanagerin Pauschalverträge und Verwertungsgesellschaften GEMA, hat für MUSIKNUTZUNG AUF INTERNETSEITEN (ONLINENUTZUNG) zum Tarif VR-OD 10 der GEMA folgendes mitgeteilt:

„Wenn Sie die Lizenzen über den Lizenzshop erwerben, erhalten Sie die 20% Gesamtvertragsnachlass nicht. Daher bitten wir Sie, diese Lizenz über das Formular zu erwerben. Hier ist dann gewährleistet, dass die 20% abgezogen werden.“

Formular für Musiknutzung im Internet

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Tarif VR-OD 10 unter II.3 den Gemeinwohlnachlass vorsieht: „Soweit der Lizenznehmer ein ehrenamtlich geführter/betriebener Verein oder eine ehrenamtlich geführte/betriebene Institution ist und eine Bescheinigung seiner Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 AO vorlegt, wird ein Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 % auf die Vergütungen gemäß Ziffer II 2. eingeräumt. Voraussetzung ist, dass mit dem Online-Service keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden.“

Der 15% tarifliche Nachlass wird dann gewährt, wenn die Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Im Formular „Internetnutzung“ auf unserer Homepage ist auf Seite 2 entsprechend anzukreuzen, dass der Webseitenbetreiber ein ehrenamtlich geführter oder betriebener Verein / Institution ist (gemeinnützig nach § 52 AO), und dass mit dem Onlineangebot keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Es ist eine aktuelle Bescheinigung beizufügen.

Wichtig ist außerdem, dass das Formular zusammen mit der Gemeinnützigkeits-Bescheinigung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an GEMA KundenCenter, 11506 Berlin gesendet wird! Nur dann werden der 20 % Gesamtvertragsnachlass und der 15% Gemeinwohlnachlass gewährt! Im Lizenzshop werden diese Nachlässe nicht berücksichtigt!

 

Weitere Informationen zu den sonstigen Tarifen der GEMA finden sie hier