Sie möchten mit Ihrem Ensemble Mitglied des Chorverbandes Thüringen e.V. werden?
Das würde uns sehr freuen!
Bitten füllen Sie dafür das jeweilige Beitrittsformular aus und schicken es an die Geschäftsstelle. Sie können Ihren Chor für den Erwachsenenverband oder die Chorjugend anmelden.

Auch als Einzelmitglied mit 25 Euro Jahresbeitrag profitieren Sie von unseren verbandsinternen Projektvorteilen. Das Formular zur Anmeldung als Einzelmitglied finden Sie hier.


 

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Einzelbeitrag pro Ensemblemitglied aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, dem Sockelbeitrag des DCV und der GEMA-Pauschale pro Ensemblemitglied. Hierzu kommt der freiwillige Unfall-Versicherungsschutz-Beitrag je nach gewählter Variante.

Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen bis 25 1,50 €
Senioren/Rentner ab 60 Jahre 5,00 €
Erwachsene ab 26 Jahre 7,00 €
Sockelbeitrag pro Mitgliedsensemble 27,00€
GEMA-Pauschale pro Person 1,30€

 

Der Sockelbeitrag des DCV umfasst die Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für die Mitgliedsensembles und das monatliche Abonnement des bundesweiten Verbandsmagazins „Chorzeit“.

Als Mitglied des CVT besteht die Möglichkeit für den Chor/Verein, auch fördernde bzw. passive Mitglieder oder Partner, über die Mannheimer Versicherung eine Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen, welche Hin- und Rückwege zu Proben, Konzerten und anderen Veranstaltungen des Chores/Vereins sowie die entsprechenden Veranstaltungen umfasst. mehr

Der Mitgliedsbeitrag lässt sich über unser interaktives Beitragsberechnungsformular unkompliziert errechnen. Zum Beitragsberechnungsbogen gelangen sie über das Mitglieder-Login. Sie können sich das Formular hier auch herunterladen.

Die Beitragssummen wurden von stimmberechtigten Mitgliedern des CVT auf dem Chorverbandstag 2015 in Erfurt beschlossen.

Der Mitgliedsbeitrag muss von den Chören bis 31. März des laufenden Jahres eigenständig berechnet und auf das Konto des Chorverbandes Thüringen e.V. überwiesen werden. Der Beitragsberechnungsbogen wird an die Geschäftsstelle gesendet. Es erfolgt keine Abbuchung oder Rechnungsstellung von Seiten des Chorverbandes.